Brandschutz in geregelten oder nicht geregelten Sonderbauten

Termin
17.09.2024 von 09.30 bis 16.45 Uhr

Vortrag zum Thema
Brandschutz in geregelten oder nicht geregelten Sonderbauten

Lehrgangsort
Online

Dauer
7 Stunden

Referent
Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig, Prüfingenieur für vorbeugenden Brandschutz, VPI

Veranstalter
IBS Consult, Berliner Allee 58, 64295 Darmstadt

 

Link und Anmeldung
http://www.ibs-seminare.de

Frühere Bauordnungen haben zwischen Ausnahmen und Befreiungen unterschieden.

Die heutigen Bauordnungen (ausgenommen Baden-Württemberg) haben diese Unterscheidung zugunsten eines einheitlichen Abweichungstatbestands aufgegeben. Dieser zielt darauf ab, dass das Schutzziel auch ohne Beachtung der Vorschrift – ggf. mit ausgleichen oder besonderen Maßnahmen – erreicht werden kann. Dieses System, welches das Schutzziel zum Maßstab nimmt, gilt sowohl für Abweichungen als auch für Erleichterungen (bei Sonderbauten) und die Nichteinhaltung eingeführter Technischer Baubestimmungen. Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen Sonderbau muss der Fachplaner zudem entscheiden, ob ein Abweichungstatbestand entsteht – für den noch eine förmliche Entscheidung notwendig wird, oder es um eine nicht gesondert zu genehmigende Entscheidung über eine Erleichterung handelt. Die neuen Regelungen, die sich aus der Einführung Technischer Baubestimmungen gemäß der M VV TB ergeben, bedeuten eine zusätzliche Herausforderung hinsichtlich der richtigen Beurteilung des jeweiligen abweichenden Tatbestandes. Das Seminar verdeutlicht anhand von Praxisbeispielen unterschiedlicher Sonderbauten (Neubau und Bestand) die Vorgehensweise bei dieser für viele Planer und Behörden gleichermaßen immer noch schwierigen Frage.

Seminarinhalte

Bauordnungsrechtliche Grundlagen

  • Vorgaben der Landesbauordnung für Standardbauten, abweichende Tatbestände
  • Geregelte und ungeregelte Sonderbauten: Abweichung oder Erleichterung?
  • Erforderliche Brandschutzmaßnahme oder besondere Anforderung?

Abweichungen und erforderliche Brandschutzmaßnahmen

  • Feststellen und Analyse von Abweichungen
  • Beurteilung des Brandrisikos und der ausreichenden Brandsicherheit
  • Erfordernis von zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen
  • Richtige Beantragung von Abweichungen

Erleichterungen und besondere Anforderungen

  • Beurteilung abweichender Tatbestände
  • Ermitteln erforderlicher Maßnahmen
  • Bestimmen von besonderen Anforderungen
  • Gestattung von Erleichterungen

Grundlagen der Anwendung von Brandschutzingenieurmethoden

  • Aktueller Stand der Normung und der Akzeptanz von Ingenieurmethoden
  • Beschreibung der jeweiligen Aufgabenstellung, der Akzeptanzkriterien und
  • Auswahl von Brandszenarien
  • Beurteilung von abweichenden Tatbeständen mittels Ingenieurmethoden

Ihr Nutzen

Das Seminar hilft Ihnen abweichende Tatbestände, insbesondere bei bestehenden Gebäuden, zu erkennen und diese im korrekten Umgang bei der Planung und Genehmigung zu trainieren. Sie erhalten praktische Hinweise, wie für die Abweichungen oder Erleichterungen die richtige Entscheidungslage hergestellt und ausreichende Begründungen gefunden werden können.

Zielgruppe

Fachplaner für Brandschutz, Architekten, Ingenieure, Behördenvertreter

Teilnahmegebühr

295,00 € (zzgl. 19% MwSt.)